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Fallen für die Jagd und die Schädlingsbekämpfung
Fallen kommen hauptsächlich bei der Jagd und Schädlingsbekämpfung zum Einsatz. Eine Tierfalle dient dazu, ein lebendiges Wesen zu halten oder zu töten. Eine Falle für Tiere ist immer ein selbstauslösend, ansonsten wird sie als Fanggerät bezeichnet. Die Verwendung von Fallen für die Jagd ist in Deutschland streng geregelt. Für die Jagd auf Wildtiere dürfen Fallen nur mit einem Jagdschein und in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Jagdverordnung über die Verwendung von Fallen aufgestellt werden. Mausfallen und ähnliche Fallen zur Bekaempfung von Ratten- oder Insektenschaedern fallen jedoch nicht unter spezifische Rechtsvorschriften.
Die verschiedenen Fallen
Lebendfallen
Lebendfallen sind nicht dazu bestimmt, die eingefangenen Tiere zu töten, sondern nur, um sie zu halten, z.B. um sie wieder anzusiedeln. Sie werden zur Jagd und Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Es gibt mehrere Lebendfallen für verschiedene Tierarten, mit unterschiedlichen Ausführungsformen.
Im Regelfall ist es jedoch eine Art Käfig, in dem das Lebewesen durch ein Köder angelockt wird. Ein spezieller Mechanismus sorgt dafür, dass sich der Gitterkäfig schließt und das Tier nicht entweichen kann. Lebende Tierfallen müssen im Interesse der Tiere in kurzen Abständen überprüft werden. Es ist wichtig, eine längere Gefangenschaft zu vermeiden. Beispiele fürLebendfallen sind Holzkistenfallen oder Korbfallen mit Maus.
Totfangfallen
Besonders umstritten sind die Totfangfallen. Die Tiere werden nicht nur gefangen, sondern auch durch einen Tötungsmechanismus getötet. Leider kommt es manchmal vor, dass der Tötungsmechanismus nicht richtig funktioniert. In diesem Fall können Tiere verletzt werden und haben einen schmerzhaften, langsamen Tod. Tote Fallen sollten aus Tierschutzgründen nicht verwendet werden. Bei der Bekämpfung von Schädlingen gibt es beispielsweise oft keine anderen Möglichkeiten, so dass eine tote Falle oft die alleinige Lösung ist.
Gesetzliche Anforderungen an die Verwendung von Tierfallen
Fallen sollten immer verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit den Tierschutzanforderungen verwendet werden. Dies erfordert fundierte Kenntnisse über die Funktionsweise der Fallen und das Verhaltensweisen der einzufangenden Tiere. Es ist wichtig, Tierschutzverletzungen und Schäden an anderen Lebewesen zu vermeiden. In Deutschland müssen die Fallen so konstruiert sein, dass die eingefangenen Tiere nicht verletzt werden können. Im Falle von toten Fallen muss sichergestellt sein, dass sie sofort getötet werden. Darüber hinaus ist die Verwendung von Verblendungen an Fallen gesetzlich vorgeschrieben, um eine Gefährdung von Menschen oder anderen Tieren zu vermeiden. Regelmäßige Inspektionen von Fallen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Tierfallen gegen Insekten
Es werden verschiedene Tierfallen gegen Insekten angeboten. Viele dieser Fallen ziehen Insekten mit Pheromonen (Pheromonfallen) oder Licht an. Manche Insektenfallen ziehen die Tiere auch mit einer attraktiven Farbe an. Je nach Fallart werden die Insekten mit Klebstoffen gefangen oder, zum Beispiel in Lichtfallen, durch elektrische Impulse getötet. Es gibt auch Insektenfallen, die die Tiere mit giftigen Substanzen wie Ameisenfallen und Tierködern töten.