Augenspülung
Regelmäßiges Überprüfen
Achten Sie immer darauf, dass der Zugang zu den Notduschen frei bleibt. Die Lage der Notdusche wird durch das grüne Fluchtwegsymbol für Notduschen nach BGV A8 angezeigt. Regelmäßig - vorzugsweise monatlich - sollten Sie prüfen, ob die Notduschen noch funktionieren und ob die erforderliche Wassermenge gewährleistet ist. Sie können dies z.B. mit einem Duschprüfgerät überprüfen.
Notduschen - unerlässlich für die Erste Hilfe
Notduschen sind in Labors und überall dort, wo Chemikalien und Gefahrstoffe verwendet werden, Pflicht. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erste Hilfe. Beim Umgang mit ätzenden oder schädlichen Stoffen ist Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass z.B. Flüssigkeitsspritzer in die Augen gelangen und bleibende Schäden an den Augen verursachen. Darüber hinaus kann es zu Verbrennungen oder lebensbedrohlichen Verletzungen kommen. Daher sind Notduschen in Labors obligatorisch. Darüber hinaus dürfen sie nur mit Schutzkleidung erreicht werden. Dazu gehören Laborkittel, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe und Handschuhe - in einigen Bereichen ist es auch notwendig, Atemschutzmasken zu tragen.
Augen- und Körper-Notduschen
Notduschen gibt es in verschiedenen Ausführungen, zum Beispiel als Augenbad oder als Notdusche für den Körper. Notfallaugenduschen können sowohl tragbare Modelle sein, wie Augenspülflaschen oder Augenduschen, die am Arbeitsplatz, einem Waschbecken oder einer Wand befestigt sind. Sie werden auch als Augen- und Gesichtsduschen bezeichnet.
Notfallkörperduschen können an der Wand, an der Decke oder platzsparend über der Tür montiert werden. Eine Kombination aus Körper- und Augenduschen ist ebenfalls erhältlich. In bestimmten Betrieben und Außenanlagen müssen auch Notduschen installiert werden, um im Notfall schnell brennende oder kontaminierte Personen zu löschen.
Wichtig zu wissen
Notduschen haben den Zweck, eine schnelle und effektive Erstversorgung zu gewährleisten und damit Personenschäden durch Brennen, Ätzen oder Brennen zu minimieren. Die Anforderungen an Notduschen sind in der DIN 12899-1 festgelegt. Darin heißt es unter anderem, dass für Notduschen eine Wassermenge von mindestens 30 Litern pro Minute bei einem bar Fließdruck erforderlich ist. Bei Notfallaugenduschen beträgt die Mindestwassermenge sechs Liter pro Minute. Notduschen werden in der Regel über die Trinkwasserleitung angeschlossen.
Körperduschen in Labors müssen über dem Ausgang jedes Laborraums montiert werden und werden in der Regel über eine Zugstange bedient. Augenduschen werden am besten in der Nähe des Arbeitsplatzes oder auf einem Waschbecken installiert. Einige arbeiten über ein Fußpedal, das das Augenbad öffnet und die erforderliche Wassermenge fließen lässt.