Schutzhelme von von PELI
Grundsätzliches
Wo immer Gefahr durch fallende, fliegende oder fortgeschleuderte Gegenstände droht, sind Schutzhelme zu tragen und zwingend vor geschrieben. Gleiches gilt für Arbeitsplätze, an denen Lasten pendeln oder man sich an Hindernissen den Kopf stoßen kann.
Wissenswertes zum Arbeitsschutz
Schutzanforderungen
Die Anforderungen an Industrieschutzhelme und Anstoßkappen sind vielfältig und unter anderem auch in den europäischen Normen EN 397 und EN 812 geregelt. Sie umfassen zum Beispiel die Stoßdämpfung, den Durchdringungsschutz vor spitzen oder scharfen Gegenständen, die Flammbeständigkeit, den elastischen Durchgangswiderstand sowie den optimalen Sitz des Kopfschutzes: Helme müssen ihre Träger ebenso bei niedrigen wie auch bei hohen Temperaturen schützen. Je nach Ausführung und Einsatzort haben sie einer seitlichen Belastung ebenso standzuhalten wie Spritzern von geschmolzenem Metall, der Einwirkung von Bolzen oder elektrischer Spannung. Helme und Kappen müssen innerhalb der Europäischen Union außerdem die Voraussetzungen der EU-Richtlinien 89/686/EWG in den Kategorien II und III und deren Anhänge II und III erfüllen.
Material
- Thermoplast
Thermoplastische Materialien sind Kunststoffe, die bei entsprechenden Temperaturen in einen plastischen Zustand gebracht und nach verschiedenen Methoden verformt werden können. Der Verformungsprozess ist ein rein physikalischer. Der Kunststoff liegt in Form von Granulat oder Pulver vor.
- Duroplast
Duroplastische Kunststoffe bestehen aus mehreren Komponenten und werden während eines Pressvorgangs unter hohem Druck und Hitze ausgehärtet. Die Aushärtung ist eine chemische Reaktion, bei der der Kunststoff seine endgültige Festigkeit erreicht.
Tragedauer
Bei Langzeit-Tests hat sich gezeigt, dass die Tragedauer eines Schutzhelms im Wesentlichen vom Material beeinflusst wird. Demnach sollten Schutzhelme unter anderem aus UV-stabilisiertem Polyethylen nach vier Jahren ersetzt werden, aus Phenol- Textil-Kunstharz nach acht Jahren und Schutzhelme aus glasfaserverstärktem Polyester oder Polycarbonat nach zehn Jahren. Helme aus Polyethylen und ABS haben die künstliche Alterung nach Anhang B der Norm EN 397 erfüllt: Auch nach fünf Jahren erfüllen sie unter anderem bei der Stoßdämpfung und beim Durchdringungsschutz noch die Anforderungen der Norm. Das bedeutet also eine zusätzliche Sicherheitsreserve.
Ganz wichtig: Ein Schutzhelm aus dem Bau oder der Industrie darf nach einem starken Aufschlag nicht mehr benutzt werden. Er ist sofort zu ersetzen, um jedes Risiko auszuschließen.
Helme aus thermoplastischen Kunststoffen eignen sich für Kälteanwendungen wie das Baugewerbe und verwandte Branchen. Sie sind formstabil - je nach Material.
Die Hitzebeständigkeit beträgt +70 °C oder +90 °C, die Kältebeständigkeit ca. -30 - -40 °C, aufgrund der Kunststoffbasis.
Das Gewicht eines Helmes von ca. 240 Gramm ist sehr gering, was den Tragekomfort verbessert.
Hartplastikhelme werden in heißen Anlagen, z.B. in Gießereien oder in der eisenverarbeitenden Industrie eingesetzt, wo hohe UV- und Wärmelasten zu Problemen führen können. Sie werden auch dann eingesetzt, wenn nicht im Voraus klar ist, welche Bedingungen vorliegen. Typisch für Hartplastikhelme ist eine sehr gute Dimensionsstabilität bei hohen und niedrigen Temperaturen.
Helme aus phenolischem Textilharz bei +500°C und Polyester-Glasharz bei +200°C. Beide Materialien haben eine unbegrenzte Kältebeständigkeit.
Darüber hinaus ist es möglich, beide Materialien - Thermoplast und Hartkunststoff - zu kombinieren, was diese Helme sehr widerstandsfähig macht.